Verkauf eines Grundstücks in Ruhla Wiesenstraße

Die Stadt Ruhla verkauft als Eigentümerin auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla:

Gemarkung Ruhla, Flur 1, Flurstück 8/14
Wiesenstraße = 772 m²

Lageplan

Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung

Das Grundstück liegt sowohl am Erbstrom als auch an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.

Erschließung

Die Anschlussmöglichkeiten für Strom, Gas, Wasser- und Abwasser sind im öffentlichen Bereich vorhanden.

Nutzungsvorstellung der Stadt

Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus

Mindestgebot

18.500,00 €

Auflagen für den Käufer

Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel

Erwerbsangebote sind unter Angabe der zukünftigen Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: " Nicht öffnen- Angebot Wiesenstraße"  zu richten an:

Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla

Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth Tel. 036929/ 82834 zur Verfügung.

Hinweis:

Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister

 

Gewerbegrundstück Bahnhofstraße

Die Stadt Ruhla verkauft ein Grundstück in der Bahnhofstraße im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Bahnhofsvorstadt" -->B-Plan Bahnhofsvorstadt zur Ansiedlung von klein- und mittelständischem Gewerbe

Größe: ca. 2.800 m², auch teilbar

Preis: auf Anfrage

Verkauf Grundstück in Ruhla Carl-Gareis Straße 2,4

Die Stadt Ruhla bietet das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla

Gemarkung Ruhla, Flur 29,
Flurstück 2369, Carl-Gareis-Str. 2,4, Teilfläche 497 m²
Flurstück 1826, Krumme Wiesengasse, unvermessene Teilfläche ca. 283 m²

mit insgesamt ca. 780 m² zum Verkauf an.

Lageplan

Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung

Das erschlossene Grundstück liegt im Zentrum der Ortslage Ruhla direkt an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.

Nutzungsvorstellung der Stadt

Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus

Mindestkaufpreis als Verhandlungsbasis

25.000,00 €

Auflagen für den Käufer

Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel

Kaufpreisangebote sind unter Angabe der beabsichtigten Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: "Nicht öffnen-Angebot Carl-Gareis-Straße" zu richten an:

Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla

Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth, Tel. 036929/82834 zur Verfügung.

Hinweis:

Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.