Verkauf eines Grundstücks in Ruhla Wiesenstraße
- 036929 828-34
- 036929 80365
- u.sakuth@ruhla.de
Die Stadt Ruhla verkauft als Eigentümerin auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla:
Gemarkung Ruhla, Flur 1, Flurstück 8/14
Wiesenstraße = 772 m²
Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung
Das Grundstück liegt sowohl am Erbstrom als auch an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.
Erschließung
Die Anschlussmöglichkeiten für Strom, Gas, Wasser- und Abwasser sind im öffentlichen Bereich vorhanden.
Nutzungsvorstellung der Stadt
Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus
Mindestgebot
18.500,00 €
Auflagen für den Käufer
Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel
Erwerbsangebote sind unter Angabe der zukünftigen Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: " Nicht öffnen- Angebot Wiesenstraße" zu richten an:
Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla
Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth Tel. 036929/ 82834 zur Verfügung.
Hinweis:
Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister
Gewerbegrundstück Bahnhofstraße
- 036929 828-34
- 036929 80365
- u.sakuth@ruhla.de
Die Stadt Ruhla verkauft ein Grundstück in der Bahnhofstraße im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Bahnhofsvorstadt" -->B-Plan Bahnhofsvorstadt zur Ansiedlung von klein- und mittelständischem Gewerbe
Größe: ca. 2.800 m², auch teilbar
Preis: auf Anfrage
Verkauf Grundstück in Ruhla Carl-Gareis Straße 2,4
- 036929 828-34
- 036929 80365
- u.sakuth@ruhla.de
Die Stadt Ruhla bietet das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla
Gemarkung Ruhla, Flur 29,
Flurstück 2369, Carl-Gareis-Str. 2,4, Teilfläche 497 m²
Flurstück 1826, Krumme Wiesengasse, unvermessene Teilfläche ca. 283 m²
mit insgesamt ca. 780 m² zum Verkauf an.
Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung
Das erschlossene Grundstück liegt im Zentrum der Ortslage Ruhla direkt an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.
Nutzungsvorstellung der Stadt
Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus
Mindestkaufpreis als Verhandlungsbasis
25.000,00 €
Auflagen für den Käufer
Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel
Kaufpreisangebote sind unter Angabe der beabsichtigten Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: "Nicht öffnen-Angebot Carl-Gareis-Straße" zu richten an:
Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla
Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth, Tel. 036929/82834 zur Verfügung.
Hinweis:
Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.