Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner
Die Stadt Ruhla hat die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten in geeigneter Form zu unterrichten. Dies geschieht zum einen über die Ruhlaer Zeitung. Zum anderen unterrichtet der Bürgermeister die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten auch über eine Einwohnerversammlung.
Der Bürgermeister lädt hierzu spätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in der Tageszeitung oder in sonst ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein. Der Bürgermeister leitet die Versammlung; er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus.
Des Weitern werden die Bürgerinnen und Bürger auch im Rahmen von förmlichen und nichtförmlichen Verwaltungsverfahren beteiligt. Dazu zählen Beteiligungsprozesse bei Großprojekten z. B. den geplanten Bau des Sport- und Freizeitzentrums in Thal oder dem anstehenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK).