Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Ruhla, Thal und Kittelsthal,
hiermit mache ich zwei neue wichtige Dokumente öffentlich bekannt.
Ab heute gilt die zweite Thüringer SARS-CoV-Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Sie gilt bis zum 19. April 2019. Diese Verordnung verlangt uns weiterhin ab, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Zugleich ist dabei zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet. Die 2. Verordnung hält weitere schon bekannte Gebote und Verbote aufrecht. Bitte halten Sie diese ein.
Außerdem gilt weiterhin der Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Zweiten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Bitte informieren Sie sich.
Dr. Gerald Slotosch
Bürgermeister der Stadt Ruhla