Wichtige Information für Grundstückseigentümer in Ruhla, Thal, Kittelsthal und Seebach
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat das Finanzamt Eisenach neue Grundsteuerwerte auf den Stichtag 01.01.2022 festgelegt. Darauf basierend wurden neue Grundsteuermessbeträge berechnet und Ihnen bereits mitgeteilt.
Ab dem 01.01.2025 erlässt die Stadtverwaltung Ruhla neue Grundsteuerbescheide, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 zugestellt werden. Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Messbetrag multipliziert mit dem gültigen Hebesatz. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der neuen Bescheide.
Wichtige Hinweise:
- Überprüfen Sie Daueraufträge und passen Sie diese an die neuen Beträge an.
- SEPA-Lastschriftmandate gelten weiterhin, sofern keine Änderungen am Objekt/Kassenkonto erfolgen.
- Grundsteuerbescheide ab 2025 gelten für Folgejahre, wenn keine Änderungen eintreten.
Änderungen ab 2025:
- Veranlagungen von Objekten auf fremdem Grund entfällt. Eigentümer können die Grundsteuer anteilig umlegen.
- Land- und Forstwirtschaftliche Flächen werden auf Eigentümer, nicht mehr auf Nutzer, besteuert. Auch hier kann die Grundsteuer anteilig umgelegt werden.
Änderungen zwischen dem Stichtag 01.01.2022 und 01.01.2025 (z.B. Eigentümerwechsel) können im Bescheid 2025 möglicherweise noch nicht berücksichtigt werden.
Kontakt bei Rückfragen:
- Frau Griesam (Ruhla, Thal, Kittelsthal): 036929 82836
- Frau Mey (Seebach): 036929 82833