Corona

– Ruhla im Takt der Zeit – Besonderer Ostergruß mit Zuversicht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

von Ruhla, Thal und Kittelsthal,

der Frühling ist eingekehrt in unser Tal und Ostern steht vor der Tür. So grüße ich Sie heute alle ganz besonders. Trotz der Umstände in Zeiten der Corona-Pandemie wünsche ich Ihnen allen von Herzen ein frohes Osterfest, allen Christen einen starken Glauben und allen Menschen eine Zeit der Besinnung.

Traditionell würden sich viele von uns bei den Osterfeuern in Ruhla und Kittelsthal treffen. Gewöhnlicher Weise würde uns der Osterspaziergang mit großem Freundeskreis in die Natur führen und die Gläubigen in die Kirchen. Normaler Weise gäbe es in mancher Familie das große Treffen von Großeltern, Eltern und Enkeln mit allen Geschwistern. Dieses Jahr muss das leider alles anders sein. Wir werden nur im engsten Familienkreis miteinander das Osterfest feiern können. Wir werden mit unseren lieben Verwandten und mit Freunden nur telefonieren oder skypen können. Wir werden nur im kleinen Kreis an privaten Osterfeuern sitzen dürfen. Manchem gibt diese Zeit euch eine Chance, sich einmal auf das Wesentliche zu konzentrieren, die eigene Familie und die zwischenmenschliche Gemeinschaft. Vielleicht ist mal Zeit für gute Gespräche oder lustige Spiele oder fröhliches Singen. Vielleicht denkt der eine oder andere auch an die alleinstehende nette Nachbarin oder den einzelnen alten Herrn von nebenan. Ein gutes Wort wirkt auch über den Zaun oder von Fenster zu Fenster oder von Tür zu Tür und ist per Telefon immer möglich. Eine gute Nachbarschaft hilft immer. Nicht nur Christen kommen so mit Nächstenliebe durch diese kontaktarme Zeit.

Viele werden sich fragen, was kommt danach? Die Auswirkungen der Corona-Krise auf Wirtschaft und Gesellschaft sind schon für viele spürbar und füllen jetzt zigtausende Kommentare in den sozialen Medien und der Presse. Viele schauen mit Gefühlen von A wie Angst bis Z wie Zweifel in die Zukunft. Einige sehen aber auch die Herausforderungen von A wie Arbeit bis Z wie Zuversicht. Auch in der Stadt Ruhla wird allen viel abverlangt werden, Arbeitnehmern und Unternehmern, Eltern und Kindern, Vereinen, Schulen und Kirchgemeinden, Stadtrat, Ortsteilräten, Ortsteilbürgermeistern und der Stadtverwaltung. Nur mit einer sachlichen Diskussionskultur, bei der zugleich funktionierende Lösungswege für die hier in der Stadt mit den Ortsteilen anstehende Aufgaben im Blick sind, werden wir die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam meistern. Zunächst aber halten Sie inne und freuen Sie sich an der Zeit in der Familie oder an den vielen Frühjahrsblühern in den Gärten oder im Wald. Vor allem aber besinnen Sie sich auf Ihre Stärken. So wachsen Zuversicht und Hoffnung.

 

Geltendes Recht

Die geltende Thüringer SARS-CoV-Eindämmungsmaßnahmenverordnung verlangt uns weiterhin ab, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Zugleich ist dabei zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet.

Gesetzliche Grundlage für die Gebote und Verbote ist die Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 (Zweite Thüringer SARS CoV 2 Eindämmungsmaßnahmenverordnung) vom 8. April 2020, die bis zum 19. April 2020 gilt. Dokument hier: https://www.ruhla.de/aktuell/bekanntmachungen/nachrichten/category/corona.html

 

Kontrollen und Bußgeld

Die Polizei und auch die Ordnungsbehörden sind seit einiger Zeit verstärkt zu Kontrollen angehalten. Zunächst die gute Nachricht. Die meisten Mitbürger halten sich an die Vorschriften. Aber bei einer Fahrt am letzten Wochenende musste in Ruhla am Stadion eine Familie ausländischer Mitbürger letztmalig auf die Regeln hingewiesen werden, keine auswärtigen Familienmitglieder mehr zu empfangen. Außerdem musste in Thal eine Gruppe von Jugendlichen letztmalig verwarnt und des Platzes verwiesen werden. Mit dem jetzt vorliegenden Bußgeldkatalog sind alle Behörden verpflichtet, jeden Verstoß zur Anzeige bei der Ordnungsbehörde des Wartburgkreises zu bringen. Dies sollten alle Eltern ihren Kindern unbedingt klar machen, um sich und ihrem Nachwuchs unnötigen Ärger zu ersparen.

 

Ein Zeichen der Hoffnung

Bei aller Disziplin, die uns die Corona-Pandemie derzeit abverlangt, ist Ostern doch ein guter Anlass, um ein Zeichen der Hoffnung zu setzen. Und so lade ich alle Bürger in der Osternacht von Karsamstag auf Ostersonntag ein, eine brennende Kerze ins Fenster zu stellen.

Bleiben Sie alle schön gesund!

 

Ihr Bürgermeister Dr. Gerald Slotosch Bürgermeister der Stadt Ruhla

 

Auszug Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus

 

Lfd Nr.

ThürSARS-Cov-EindmaßnVO

Verstoß

Adressat des Bußgeldbescheides

Regelsatz in Euro

1.

§ 1 S. 1, 2

Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 m

Jede/r Beteiligte

100 Euro

2.

§ 2 Abs. 1

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen und keine Ausnahmetatbestände nach § 2 vorliegen, (bei mehr als 7 Personen: Straftat)

Jede/r Beteiligte

200 Euro

3.

§ 3 Abs. 1

S. 1, 2

Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlung, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstigen Zusammenkünften, die nicht unter die in § 3 Abs. 2 bis 4 genannten Versammlungen/Veranstaltungen fallen (bei Teilnahme von mehr als 7 Personen:

Straftat)

Jede Teilnehmerin/

jeder Teilnehmer

400 Euro

4.

§ 3 Abs. 1

S. 1, 2

Ausrichtung von Veranstaltungen, Versammlung, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstigen Zusammenkünften, die nicht unter die in § 3 Abs. 2 bis 4 genannten Versammlungen/ Veranstaltungen, etc. fallen

Veranstalter, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä.

1.000 Euro

39.

7 Abs. 1

S. 3

Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 10 Metern der gastronomischen Einrichtung

Kundin, Kunde

150 Euro