Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach
Zahlung der Pacht an die Stadt Ruhla für das Jahr 2024 und Folgejahre
Die Grundlage für die Erhebung der Pacht bildet der jeweils mit der Stadt Ruhla geschlossene Pachtvertrag.
Allen Pächtern liegt ein gültiger Pachtvertrag vor, in dem ein jährlich zu zahlender Pachtzins ausgewiesen ist. Die Zahlung ist bis zum 15.05. des laufenden Jahres im Voraus vorzunehmen.
Es wird ab 2024 keine jährliche Erinnerung in Form einer Pachtmitteilung verschickt.
Zahlungspflicht:
Für Pächter, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird die Pacht zum Fälligkeitstermin 15.05. mittels SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Alle anderen Pächter werden aufgefordert, die Pachtzahlung unter Angabe des Kassenzeichens (Kassenkonto) auf nachstehende Bankverbindung zu entrichten.
Bankverbindung der Stadt Ruhla:
IBAN: DE86840550500000010308
BIC: HELADEF1WAK
Bei nicht termingerechter Zahlung wird das Mahnverfahren eingeleitet und Mahngebühren und eventuelle Verzugszinsen als zusätzliche Kosten berechnet. Um dies zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung daher alle Selbstzahler, die fälligen Pachten pünktlich zu begleichen.
Ruhla, den 06.05.2024
gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister