Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach

Kandidatensuche zur Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafpflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Folge dessen sind 2023 Neuwahlen durchzuführen.

Danach haben die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten zu erstellen.

Die neu gewählten Schöffen nehmen Ihre Arbeit dann zum 01.01.2024 auf.

Für das Einzugsgebiet Ruhla können fünf Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Für die Gemeinde Seebach kann ein Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Fraktionen, Vereinen aber auch Einzelpersonen können sich für dieses Amt, bei Erfüllung der Voraussetzungen in die Liste aufnehmen lassen.

Voraussetzungen dafür sind beispielsweise

  • Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre
  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
  • Hauptwohnsitz in Ruhla, Thal, Kittelsthal und Seebach

Nähere Auskünfte zum Verfahren und zur Aufgabe eines Schöffen sowie das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe oder Jugendschöffe erhalten Sie auf den unteren Links sowie im Rathaus Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, Zimmer 201, Leitung Haupt- und Personalamt.

Falls Ihr Interesse geweckt wurde, bitten wir Sie, uns bis zum 31.03.2023 das ausgefüllte Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zuzuleiten.

Nutzen Sie dafür gerne den Postweg oder senden Sie uns das Formular digital zu an folgende E-Mailadresse: m.jary@ruhla.de

 

gez. Dr. Slotosch

Bürgermeister