Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat der Volkssolidarität, Landesverband Thüringen e.V. die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden für den Zeitraum vom
07.10.2023 bis 21.10.2023
in Thüringen erteilt. Der Sammlungsertrag wird für die Erfüllung der Aufgaben gemäß Vereinssatzung verwandt. Jeder Sammler hat seinen Bundespersonalausweis und einen vom Sammlungsträger gesiegelten Sammelausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Sammelausweis muss folgende Daten enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Name des Veranstalters
- Art der Sammlung
- Sammlungsort und –zeit
Die mit der Sammlung beauftragten Personen haben bei sogenannten Straßensammlungen zur Entgegennahme von Geldspenden vom Sammlungsträger versiegelte oder verplombte, fortlaufend nummerierte und sicher verschließbare Sammelbüchsen zu verwenden. Auf jeder Sammelbüchse sind der Name des Veranstalters und der Sammlungszweck deutlich sichtbar anzubringen. Für die Sammlung in Gaststätten oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen ist die Zustimmung des Inhabers des Hausrechts einzuholen. Haussammlungen sind anhand fortlaufend nummerierter und vom Sammlungsträger gesiegelter Sammellisten durchzuführen. Die Listen müssen auf der ersten Seite den Namen des Veranstalters, den Namen des Sammlers, sowie Sammlungszeit und –zweck aufweisen. Die folgenden Seiten müssen Spalten für Namen und Wohnung, den Spendenbetrag und die eigenhändige Unterschrift des Spenders enthalten. Nach Abschluss der Sammlung ist das Ergebnis von einer Sparkasse oder einer vertrauenswürdigen Person festzustellen und zu protokollieren. Der Sammlungsträger ist verpflichtet, der Erlaubnisbehörde eine Abrechnung vorzulegen.
gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister