Öffentliche Ausschreibung - Die Gemeinden Wutha-Farnroda, Seebach sowie die Stadt Ruhla suchen Schiedspersonen für eine gemeinsame Schiedsstelle

Zur Erfüllung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes ist jede Gemeinde verpflichtet eine Schiedsstelle einzurichten. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und haben die Aufgabe in zivilrechtlichen Streitfällen (u.a. Nachbarschaftsstreitigkeiten) als Vorstufe von gerichtlichen Klagen aufklärend und schlichtend zu wirken. Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinden Wutha-Farnroda, Seebach sowie die Stadt Ruhla suchen ab dem 01.12.2021 interessierte Personen zur Besetzung der gemeinsamen Schiedsstelle für den Bereich Wutha-Farnroda, Seebach und Ruhla.

Gesucht werden

ein Vorsitzender (m / w / d) der Schiedsstelle und

4 stellvertretende Schiedspersonen (m / w / d)

Die Tätigkeit wird im Ehrenamt auf die Dauer von fünf Jahren ausgeübt. Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.

Das Schiedsamt bringt folgende Aufgaben mit sich:

Als Schiedsperson führen Sie Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durch. Ziel ist es, Vergleichsvorschläge zu unterbreiten. Weitere Aufgaben sind das Feststellen eines erfolglosen Sühneversuchs, die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen sowie die Führung von Protokoll- und Kassenbüchern. Als Schiedsperson führen Sie feste Sprechstunden und Schlichtungsverfahren nach eigener Zeiteinteilung durch. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu.

Folgende Voraussetzungen sollen Sie mitbringen:

  1. Sie besitzen das Wahlrecht
  2. Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet
  3. Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Wutha-Farnroda, Seebach oder Ruhla
  4. Sie sollen die Fähigkeit besitzen, sachlich und vorurteilsfrei gegenüber Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
  5. Sie sollten gerne mit anderen Menschen arbeiten und über einen seriösen privaten wie beruflichen Hintergrund verfügen.
  6. Sie sollten die Bereitschaft zur Fortbildung haben.

Bewerbungen für das Amt als Schiedsperson können Sie gerne bis zum 15.09.2021 schriftliche mit Lebenslauf an die

 

Stadt Ruhla

Carl-Gareis-Straße 16

99842 Ruhla

 

senden.