Informationen des Landrates zum Corona-Virus
MEDIENINFORMATION
Landratsamt Wartburgkreis
Landratsamt Wartburgkreis
Besteht in der Region Grund sich Sorgen zu machen, wegen der Ausbreitung des Virus?
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland demnach gerechnet werden. Grund zur Panik besteht aber keinesfalls! Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt. In Eisenach und im Wartburgkreis liegen gegenwärtig keine bestätigten und keine Verdachtsfälle vor.
Wie bereitet sich das Gesundheitsamt auf mögliche Fälle vor?
Das Corona-Virus prägt derzeit das öffentliche Leben, was auch im Wartburgkreis und in der Kreisverwaltung zu spüren ist. Im Gesundheitsamt laufen zahlreiche Anfragen auf, Verhaltenshinweise gibt es sowohl seitens des Robert-Koch-Institutes als auch vom Bundesgesundheitsministerium und den Krankenkassen. Das Robert-Koch-Institut hat ein Info-Telefon eingerichtet. Das Landratsamt beabsichtigt derzeit nicht, eine eigene Bürgerhotline einzurichten.
Ich möchte an dieser Stelle den Hinweis geben, dass Menschen, die einen begründeten Verdacht einer Corona-Infektion haben, sich zunächst telefonisch an ihren Hausarzt wenden sollen. Außerhalb der üblichen Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärzte unter der zentralen Telefonnummer 116 117 zur Verfügung.
Am Telefon wird es ein Anamnesegespräch geben und das weitere Vorgehen besprochen. Erforderlichenfalls kommt ein Amtsarzt vor Ort, um einen Abstrich zu nehmen. Für Rückkehrer aus Corona-Ländern gibt es schon bei latentem Verdacht eine Abklärungsquarantäne.
Nur im Notfall, beispielsweise bei Atemnot oder extrem hohem Fieber, sollte der Notruf 112 gewählt werden, um die Rettungsleitstelle nicht zu überlasten.
Betonen möchte ich, dass unser Gesundheitsamt kein Lager oder Vorräte an Desinfektions- oder Schutzmitteln für die Allgemeinheit oder für andere Gesundheitseinrichtungen vorhält. Es ist ausschließlich und hinreichend ausgestattet, um den Dienstbetrieb der Gesundheitsbehörde auch im Pandemiefall abzusichern.
Was passiert, wenn ein Verdachtsfall auftritt? Welche konkreten Abläufe sind dafür geplant?
Das Robert Koch Institut hat eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen herausgegeben. Darin ist der Ablauf in Fall des Falles als Handlungshilfe vorgegeben. Es ist eine Absprache zwischen niedergelassenen Ärzten, dem Krankenhaus und dem Gesundheitsamt im Einzelfall erforderlich.
Was passiert, wenn aus dem Verdachtsfall ein nachgewiesener Krankheitsfall wird?
Bei behandlungsnotwendigen Erkrankungen wird unter Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Schutzmaßnahmen unter Isolation von anderen Patienten die erforderliche Behandlung stattfinden.
Welche Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt das Gesundheitsamt jedem Einzelnen?
Um sich und seine Familie zu schützen, hilft es, Menschenansammlungen zu vermeiden und auf das Händeschütteln zu verzichten. Niesen und Husten sollten stets in die Armbeuge erfolgen, Einwegtaschentücher nach der Benutzung gleich entsorgt werden. A und O ist das gründliche Händewaschen. Gründlich heißt dabei: auch zwischen den Fingern und mit einer Einwirkzeit von 20 – 30 Sekunden.
Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert. Schutzmasken schützen maximal bei bereits Betroffenen vor der Ausbreitung der Ansteckung.
Wo findet man aktuelle und verlässliche Informationen?
Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um das Corona-Virus findet man auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html.
Oder beim Bundesgesundheitsministerium unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Kostenlose 24-Stunden-Info-Hotline BARMER:
Telefon: 0800 84 84 111.
Info-Telefon Landesamt für Verbraucherschutz:
Montag bis Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr
0361 57-3815099