Information zur Bundestagswahl am 23.02.2025 - Verkürzte Frist bei Briefwahl
Bei der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 wird es zu einer sehr kurzen Frist für die Briefwahl kommen. Frühester Beginn der Briefwahl wird voraussichtlich der 10.02.2025 sein, da zu diesem Zeitpunkt erst bundesweit die Stimmzettel in die Wahlämter geliefert werden.
Bei frühzeitiger Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis zum 10. Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen. So kann auch eine Rücksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen.
In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Sorge.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen. Zudem richtet die Deutsche Post eine bundesweite Sonderlogistik zur rechtzeitigen Zustellung der Wahlbriefe ein.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man aber den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr ins Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Ruhla gehen, den Umstand glaubhaft versichern und daraufhin einen neuen Wahlschein erteilt bekommen.
Bei weiteren Fragen zur Briefwahl können Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadtverwaltung Ruhla (Frau Gruhl 036929 / 82821 und Frau Schnittler 036929 / 82824) wenden.