Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34.BlmSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024
Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinde Ruhla durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen.
Sie finden diese Lärmkarten auf der Internetseite des TLUBN unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/
Und auf der Homepage unserer Gemeinde unter: https://www.ruhla.de/aktuell/bekanntmachungen/nachrichten/bekanntmachung-lesen/information-der-oeffentlichkeit-ueber-laermkarten-gemaess-7-der-34-blmschv-gemaess-eu-umgebungslaermrichtlinie-2002-49-eg.html?file=files/content/downloads/Bekanntmachungen/2023/L%C3%A4rmkarte_Ruhla.pdf
Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes mitzuwirken.
Dr. G. Slotosch
Bürgermeister Stadt Ruhla