INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT 1. ENTWURF LÄRMAKTIONSPLAN RUHLA GEMÄß § 7 DER 34.BLMSCHV GEMÄß EU-UMGEBUNGSLÄRMRICHTLINIE 2002/49/EG

1. Entwurf Lärmaktionsplan Stadt Ruhla

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Seit 2023 ist in der Stadt Ruhla, im OT Thal ein Straßenabschnitt der L2119 Ruhla betroffen. Die Lärmkartierung wurde in der Ruhlaer Zeitung, am 26.06.2023 veröffentlicht. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind die Gemeinden verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung über den betroffenen Bereich durchzuführen.

Der Stadt Ruhla liegt hierzu ein erster Entwurf vor.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung, am 16.09.2024 beschlossen, den Entwurf der Lärmaktionsplanung zur öffentlichen Beteiligung aller Bürger mit Bearbeitungsstand vom August 2024

vom Montag, den 30.09.2024 bis einschließlich Dienstag, den 29.10.2024

zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Die Unterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegungszeit

  • bei der Stadtverwaltung Ruhla unter der Telefonnummer 036929 / 828-41 oder per E-Mail an endler@ruhla.de zu den Öffnungszeiten und mit Terminvereinbarung

 

Montag        09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag      09.00 – 12.00 Uhr
                     14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch     geschlossen
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
Freitag         09.00 – 12.00 Uhr
 

eingesehen werden.

Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes mit zu wirken und können Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Auslegungszeit abgeben.

 

S. Hartung
Bürgermeister