In der Stadtratssitzung am 28.06.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Betrieb gewerblicher Art " Schwimmbad" - Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2020 |
Beschlussantrag
Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresüberschuss 2020 des Betriebes gewerblicher Art „Schwimmbad“ in Höhe von 177.436,53 EUR einer bilanziellen Rücklage (Investitionsrücklage) zugeführt wird.
Die Mittelreservierung der Investitionsrücklage erfolgt für Investitionsmaßnahmen, die im Bereich des BgA „Schwimmbad“ in den Jahren ab 2022 durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
neue Haus- und Badeordnung mit dazugehöriger Entgeltordnung Schwimmbad Thal |
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Ruhla beschließt, eine neue Haus- und Badeordnung sowie die dazugehörige Entgeltordnung für das Schwimmbad Thal wie in den Anhängen dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
neue Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt- und Gymnasialbibliothek Ruhla |
Beschlussantrag
Der Stadtrat beschließt die durch Umzug und Neuorientierung notwendig gewordene neue Benutzungsordnung der Stadt- und Gymnasialbibliothek Ruhla inkl. der als Anlage beigefügten Entgeltordnung.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ruhla (Sondernutzungsgebührensatzung) |
Beschluss:
Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ruhla (Sondernutzungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Haushaltssatzung der Stadt Ruhla für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich Anlagen |
Beschlussantrag A) Haushaltssatzung einschließlich Anlagen
- Der Stadtrat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Ruhla für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich Anlagen – außer dem Finanzplan (§ 26 Abs. 2 Nr. 7 ThürKO).
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Beschlussantrag B) Finanzplan mit Investitionsprogramm
- Der Stadtrat beschließt den zu den Anlagen gehörenden Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm (§ 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO).
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Ruhla, den 05.10.2021
Dr. Slotosch
Bürgermeister