Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 23. April 2020
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit 24. April 2020 gelten neue Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
a) Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 23. April 2020
Seit 24. April 20 gilt bis einschließlich 6. Mai 2020 die Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Nach § 3 Absatz 3 a, b und c sind ab sofort unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Sicherstellung des Ausschlusses von Teilnehmern mit Covid-19-Erkrankungen, Erkältungssymptomen, bei guter Belüftung und Information der Teilnehmer zulässig:
- Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmern – nach Anzeige bei der Ordnungsbehörde des Wartburgkreises
- Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern – nach Anzeige bei der Ordnungsbehörde des Wartburgkreises
- Gottesdienst mit der Maßgabe, dass keine Anzeige erforderlich ist.
Nach § 4a ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im Öffentlichen Nahverkehr und in Bahnen sowie beim Einkauf in den Geschäften und Lebensmittelmärkten etc. verpflichtend!
b) Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Auch hier gelten neue Regeln!
Bei Fragen zu Details wenden Sie sich an die Hotline des Wartburgkreises: 03695/616161.
Diese ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 16 Uhr und Samstag und Sonntag von 9 bis 15 Uhr erreichbar.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-corona-virus
Bitte informieren Sie sich!
Vor allem aber bleiben Sie gesund.
Ihr Bürgermeister Dr. Gerald Slotosch.