Die Stadt Ruhla und die Gemeinde Seebach erinnern Bürger an Abgabepflicht

Die Stadtverwaltung Ruhla möchte daran erinnern, dass die Zahlungen für
das IV. Quartal 2018 (Steuern und Abgaben) am 15.11.2018
fällig sind.

Bei der Überweisung oder Einzahlung ist unbedingt das entsprechende Kassenkonto anzugeben.

Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt die automatische Abbuchung zum Fälligkeitstermin am 15.11.2018.
Es ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten.

Neu erteilte Mandate bzw. Änderungen von Bankverbindungen, welche nach dem 01.11.2018 bei der Stadtverwaltung Ruhla eingegangen sind, können nicht mehr für den Einzug 15.11.2018 berücksichtigt werden, da diese mindestens 14 Tage vor Fälligkeit (wegen Vorabankündigungsfrist = Pre-Notification) der Finanzverwaltung/Kasse zugehen müssen. Entsprechende Formulare sind in der Kasse zu den Öffnungszeiten erhältlich, können über die Homepage der Stadt Ruhla heruntergeladen oder im Bedarfsfall per Post zugeschickt werden.

Bei nicht termingerechter Zahlung wird das Mahnverfahren eingeleitet und Mahngebühren und eventuelle Säumniszuschläge als zusätzliche Kosten berechnet. Um dies zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung daher alle Selbstzahler, die fälligen Steuern und Abgaben pünktlich zu begleichen.

Gleiches gilt für die Gemeinde Seebach, für die die Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde tätig ist.

gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister