Bekanntmachung vom 14.12.2020 - Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vom 15.12.2020 bis zum 10.01.2021 gilt die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln. Damit gelten neue Regeln.
In Anwendung von § 6 der aktuell gültigen 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO bleiben alle städtischen Einrichtungen bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen. Auch das Rathaus und das Standesamt bleiben für den freien öffentlichen Publikumsverkehr gesperrt, sind aber für Notfälle und nur nach telefonischer Anmeldung erreichbar. Bitte beachten Sie dazu die Aushänge.
Im einzelnen gelten nach der o.g. Verordnung folgende Regeln (Auszug - Zitat):