Bekanntmachung des LANDRATSAMT WARTBURGKREIS | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Afrikanische Schweinepest: Hinweise

Meldepflicht für Tierhalter

Bitte beachten Sie, dass jede Schweinehaltung ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgegeben. Sollten Sie Ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, holen Sie das bitte umgehend nach.

Verfütterungsverbot für Speiseabfälle

Einer der Hauptübertragungswege der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist der über kontaminierte Fleisch-und Wurstwaren. Das Virus kann beispielsweise in getrocknetem Fleisch bis zu 300 Tage überleben. Bitte entsorgen Sie Ihre Speiseabfälle nur in verschließbaren, wildschweinsicheren Behältern und verfüttern Sie keinesfalls Speiseabfälle an Ihre Schweine. Das ist schon seit vielen Jahren verboten!

Klinische Anzeichen für ASP /Anzeigepflicht

Die Afrikanische Schweinepest löst sehr schwere, aber unspezifische Symptome aus. Diese können unter anderem Fieber, Aborte und Atemprobleme bis hin zu Blutungen aus Nase und After umfassen. Das Virus ist sehr aggressiv und führt fast immer zum Tod des erkrankten Tieres innerhalb einer Woche. Es handelt sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche, das heißt: Jeder Verdacht (sowie vermehrte fieberhafte Allgemeinerkrankungen und Aborte unklarer Ursache) ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen! Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist der Schlüssel, um großen Schaden für die Landwirte und die betroffene Region abzuwenden!

Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung

Das Halten von Schweinen in Auslauf- und Freilandhaltungen muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt und von diesem genehmigt werden!

Dabei wird unter anderem geprüft, ob diese Schweine ausreichend vor einem Kontakt zu Wildschweinen geschützt werden (z.B. durch eine doppelte Umzäunung des Geländes). Bei Fragen diesbezüglich hilft Ihnen das zuständige Veterinäramt gerne weiter.

Umgang mit verendetem Schwarzwild („Fallwild“)

Bitte halten Sie beim Wandern und Spazierengehen die Augen nach verendeten Wildschweinen offen. Sollten Sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen Sie das Tier nicht an und halten Sie Abstand! Bitte informieren Sie umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Sie zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.

Landratsamt Wartburgkreis

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

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