Bekanntmachung der Stadt Ruhla

Anmeldung von Schäden für die Unwetterhilfe Stadt Ruhla 4. Juni 2021 – Frist 12.08.2022

Das Starkregenereignis vom 4. Juni 2021 hat auch im Stadtgebiet von Ruhla und in den Ortsteilen Thal und Kittelsthal einige erhebliche Zerstörungen und Schäden angerichtet. Die Stadt hatte im Nachgang um Spenden für die vom Unwetter geschädigten Mitbürger gebeten und ein Spendenkonto eingerichtet. Das Spendenaufkommen beträgt insgesamt 3.184,76 Euro.

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung die Verteilung der Spendengelder für die Geschädigten des Unwetters vom 4. Juni 2021 im Pauschalverfahren beschlossen und eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro festgelegt. D.h. die Auszahlung geschieht im vereinfachten Vorgehen mit einer Auszahlung zu gleichen Teilen an die Betroffenen, die ihre Schäden anmelden, und deren Schadensummen nachgewiesen über dem Wert von 5.000 Euro liegen.

Alle betroffenen Geschädigte werden aufgefordert, Ihre Schäden des Unwetters vom 4. Juni 2021 mit einem Nachweis durch Rechnungen, Quittungen oder mit Nachweis der Versicherung über die Schadenshöhe bzw. deren Zahlung oder Nichtzahlung bis zum 12.08.2022 an die Stadtverwaltung Ruhla zu melden. Bitte nutzen Sie dazu das Formular, dass Sie zu dieser Bekanntmachung auf der Webseite www.ruhla.de eingestellt ist.

Bitte beachten Sie auch, dass die Stadtverwaltung Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten zwingend benötigen, ohne diese können Sie bei der Verteilung der Spenden nicht berücksichtigen werden. Beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzhinweise auf der 2. Seite des Formulars.

Das ausgefüllte Formular, nebst Nachweisen, senden Sie bitte bis zum 12.08.2022 an die Stadtverwaltung ausgefüllt und unterschrieben zurück

Stadtverwaltung Ruhla
Hauptamt – Kennwort Unwetterhilfe
Carl-Gareis-Str. 16
99842 Ruhla

Die Auszahlung der Pauschalbeträge ist für August 2022 vorgesehen.

Dr. Gerald Slotosch
Bürgermeister Stadt Ruhla