Aufforderung zum Zurückschneiden von Büschen und zur Reinigung von Gehwegen

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass den Anliegerpflichten auf einigen Gehwegen und an den Grenzen einiger Privatgrundstücke zu den öffentlichen Straßen nicht entsprechend der Gesetzeslage nachgekommen wird. Daher weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass alle Grundstücksbesitzer und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Straßen und Bürgersteige sind in ihrer gesamten Breite von überhängenden Ästen und Zweigen freizuhalten. Weiterhin muss bei Bürgersteigen eine lichte Höhe von 2,50 Metern, bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein. Ferner müssen die Verkehrszeichen und sonstigen Schilder uneingeschränkt sichtbar sein. Außerdem sei an die Pflichten zur Straßenreinigung auf den Gehwegen und den sonstigen an die Grundstücke angrenzenden öffentlichen Flächen erinnert. Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem Thüringer Straßengesetz und aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ruhla. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat. Sie umfasst weiterhin das Entfernen von Gras und Unkraut, das zwischen den Befestigungsmaterialien (z. B. Pflastersteinen, Gehwegplatten, Borden) der Verkehrsflächen herauswächst. Die Reinigung muss so erfolgen, dass eine Beschädigung der Oberflächen nicht eintreten kann. Der Kehricht ist sofort ordnungsgemäß zu beseitigen, er darf weder dem Nachbarn noch dem öffentlichen Kanalnetz zugekehrt werden. Die regelmäßige Reinigung ist einmal wöchentlich vor einem Sonntag oder Feiertag durchzuführen. Außergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. nach starken Regenfällen, Stürmen, bei Tauwetter und dgl.), die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Das Ordnungsamt der Stadt Ruhla bittet alle Einwohner und Bürger um Beachtung, um neben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein schönes Ortsbild zu gewährleisten.

 

Dr. Slotosch

Bürgermeister