Corona

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla vom 17.03.2020 zur Schließung städtischer Einrichtungen und zur Erreichbarkeit des Rathauses in Notfällen

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung erfordert es, dass in der Zeit vom

   17. März 2020 bis 19. April 2020

zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und der Krankheit COVID-19

alle städtischen Einrichtungen vorsorglich geschlossen bleiben.

D.h. das Rathaus Ruhla, das Standesamt in Thal, die Stadt- und Gymnasial Bibliothek, die Naturpark- und Touristinformation, die Tropfsteinhöhle, das Orts- und Tabakpfeifenmuseum, die Trinitatiskirche, die Bermbachtalhalle, das Sport- und Freizeitzentrum Thal, das Stadion Mittelwiese, das Vereinsheim Thal, das Klubhaus Ruhla, das Forsthaus Thal und das Dorfgemeinschaftshaus Kittelsthal sowie alle Spielplätze bleiben geschlossen.

Nutzer der Bibliothek können ihre Medien online verlängern.

Im o.g. Zeitraum gibt es keine Vermietungen für Saal bzw. Bürgerzimmer im Klubhaus Ruhla, im Forsthaus Thal, im Dorfgemeinschaftshaus Kittelsthal.

Nach Allgemeinverfügung Zusammenkünfte bzw. Erlass Covid-19 2/2020 sind im o.g. Zeitraum

  1. a) Zusammenkünfte mit über 50 Personen gesetzlich untersagt,
  2. b) ist die Teilnahme für Zusammenkünfte von 10 bis 50 Personen mit erheblichen Auflagen versehen und besteht dafür eine     Anzeigepflicht beim Landesverwaltungsamt
  3. c) sollen auch Zusammenkünfte bis 10 Personen unterbleiben und sind bei der Stadtverwaltung vorab anzuzeigen.

Dazu sind Zeit, Dauer, Ort der Zusammenkunft sowie Kontaktdaten aller Teilnehmer vom Veranstalter oder Einlader zu fixieren. Informieren Sie sich!

Link zur Allgemeinverfügung (Zusammenkünfte) des Wartburgkreises vom 16.03.2020

https://www.wartburgkreis.de/fileadmin/Fotos/Pressefotos/Allg.Verf.Zusammenkuenfte_16.03.2020.pdf

Link zum Erlass des Landesverwaltungsamtes vom 13.03.2020

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200314_Erlass-Veranstaltungen.pdf

Erreichbarkeit des Rathauses in Notfällen

Das Rathaus Ruhla bleibt ab sofort für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen. Die Erreichbarkeit ist für folgende Notfälle gewährleistest.

Eheschließung, Sterbefälle             Standesamt                              036929/82511

Personalausweis                             Einwohnermeldeamt                 036929/82824

Friedhofsangelegenheiten             Stadtwirtschaft                         036929/79520

Ordnung und Sicherheit                 Ordnungsamt                            036929/82852

Bitte rufen Sie dazu zuerst an!

Bitte vereinbaren Sie Termine!

Bitte kommen Sie nicht unangemeldet!

 

 

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Ruhla

https://www.ruhla.de/aktuell/bekanntmachungen/nachrichten/category/corona.html

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums

https://www.tmasgff.de/covid-19

Bitte bewahren Sie Ruhe und haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

 

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygienevorschriften, die Informationen von offiziellen Stellen und schränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf die Familie ein. So kann jeder zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus beitragen. Vor allem, bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Gerald Slotosch   

Bürgermeister der Stadt Ruhla