Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach
Laut § 20 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen. Der Plan wurde durch den Jugendhilfeausschuss des Wartburgkreises am 06.10.2021 (Beschluss-Nummer JuHi 0074/2021) bestätigt. Entsprechend § 20 Abs. 3 ThürKigaG liegt der Bedarfsplan in der Zeit vom
05.11.2021 – 06.12.2021
für die Stadt Ruhla und für die Gemeinde Seebach in der Stadtverwaltung Ruhla, Zimmer 202, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister