Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach
Laut § 20 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) vom 18.12.2017 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen. Der Plan wurde durch den Jugendhilfeausschuss am 10.10.2018 bestätigt. Entsprechend § 20 Abs. 3 ThürKitaG liegt der Bedarfsplan in der Zeit vom
12.11.2018 - 11.12.2018
für die Stadt Ruhla und für die Gemeinde Seebach in der Stadtverwaltung Ruhla, Zimmer 202, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister