Wahlen

Amtliche Bekanntmachung | Wahl OTR Thal

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach

 

Bürgerversammlung Thal zur Wahl des Ortsteilrates

Am Mittwoch, dem 28. August 2019, findet um 18.00 Uhr, im Sport- und Freizeitzentrum Thal, Am Sportplatz 9, 99842 Ruhla/Ortsteil Thal die Wahl des Ortsteilrates während einer Bürgerversammlung statt. Gewählt werden 8 weitere Mitglieder des Ortsteilrates. Die Wahlbenachrichtigungskarte sowie der Personalausweis oder Reisepass sind zur Wahl mitzubringen. Wahlberechtigt sind alle Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht  ausgeschlossen sind. Sie müssen ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Ortsteil Thal haben. Für das Amt eines Ortsteilratsmitgliedes ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar, es sei denn, dass er infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.

Wahlvorschläge können schriftlich bis zur Bürgerversammlung mit Einverständniserklärung des Bewerbers als Listen-, Einzel- oder Selbstvorschlag gemacht werden.

Wahlvorschläge werden bei der Stadtverwaltung Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, Einwohnermeldestelle, während der Dienstzeiten entgegen genommen. Sie müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf (Vordrucke für die Einverständniserklärung eines Bewerbers sind im Standesamt, Am Park 18 im Ortsteil Thal erhältlich oder stehen auf der Homepage der Stadt Ruhla unter der Rubrik „Wahlen“ zum Download bereit). In der Bürgerversammlung können auch mündlich Wahlvorschläge gemacht werden.

Weitere Tagesordnungspunkte zur Versammlung können bis zum 22. August 2019 der Stadtverwaltung Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, Hauptamt, mitgeteilt werden.

 

Ruhla, 11.07.2019

gez. Dr. Slotosch

Bürgermeister