Amtliche Bekanntmachung | Wahl OTR Kittelsthal
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach
Bürgerversammlung Kittelsthal zur Wahl des Ortsteilrates
Am Donnerstag, dem 22. August 2019, um 18.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Kittelsthal Hauptstraße 41, 99842 Ruhla/Ortsteil Kittelsthal die Wahl des Ortsteilrates während einer Bürgerversammlung statt. Gewählt werden 6 weitere Mitglieder des Ortsteilrates. Die Wahlbenachrichtigungskarte sowie der Personalausweis oder Reisepass sind zur Wahl mitzubringen. Wahlberechtigt sind alle Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie müssen ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Ortsteil Kittelsthal haben. Für das Amt eines Ortsteilratsmitgliedes ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar, es sei denn, dass er infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Wahlvorschläge können schriftlich bis zur Bürgerversammlung mit Einverständniserklärung des Bewerbers als Listen-, Einzel- oder Selbstvorschlag gemacht werden.
Wahlvorschläge werden bei der Stadtverwaltung Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, Einwohnermeldestelle, während der Dienstzeiten entgegen genommen. Sie müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf (Vordrucke für die Einverständniserklärung eines Bewerbers sind im Standesamt, Am Park 18 im Ortsteil Thal erhältlich oder stehen auf der Homepage der Stadt Ruhla unter der Rubrik „Wahlen“ zum Download bereit). In der Bürgerversammlung können auch mündlich Wahlvorschläge gemacht werden.
Weitere Tagesordnungspunkte zur Versammlung können bis zum 19. August 2019 der Stadtverwaltung Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, Hauptamt, mitgeteilt werden.
Ruhla, 11.07.2019
gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister