Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten nach Artikel 27 Abs. 1, i. V. m. Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und Art. 10 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m der Geflügelpestverordnung
Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Wartburgkreises folgende Allgemeinverfügung: