Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla
Allgemeinverfügung zur Einziehung einer öffentlichen Straßen- und Wegefläche gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)vom 07.05.1993 (GVB1. S. 273) in der zurzeit geltenden Fassung.
Allgemeinverfügung zur Einziehung einer öffentlichen Straßen- und Wegefläche gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)vom 07.05.1993 (GVB1. S. 273) in der zurzeit geltenden Fassung.