Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat dem THEPRA Landesverband Thüringen e.V. die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden für den Zeitraum vom

09.03.2020 bis 22.03.2020

in Thüringen erteilt. Der Sammlungsertrag wird für die Erfüllung der Aufgaben gemäß Vereinssatzung verwandt. Der THEPRA Landesverband Thüringen e.V. ist als selbstständige Organisation im PARITÄTischen Landesverband Thüringen als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf vielfältigen Gebieten der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit tätig.

Jeder Sammler hat seinen Bundespersonalausweis und einen vom Sammlungsträger gesiegelten Sammelausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Sammelausweis muss folgende Daten enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Name des Veranstalters
  • Art der Sammlung
  • Sammlungsort und –zeit

Die mit der Sammlung beauftragten Personen haben bei sogenannten Straßensammlungen zur Entgegennahme von Geldspenden vom Sammlungsträger versiegelte oder verplombte, fortlaufend nummerierte und sicher verschließbare Sammelbüchsen zu verwenden. Auf jeder Sammelbüchse sind der Name des Veranstalters und der Sammlungszweck deutlich sichtbar anzubringen. Haussammlungen sind anhand fortlaufend nummerierter und vom Sammlungsträger gesiegelter Sammellisten durchzuführen. Die Listen müssen auf der ersten Seite den Namen des Veranstalters, den Namen des Sammlers, sowie Sammlungszeit und –zweck aufweisen. Die folgenden Seiten müssen Spalten für Namen und Wohnung, den Spendenbetrag und die eigenhändige Unterschrift des Spenders enthalten. Der Sammlungsträger ist verpflichtet, der Erlaubnisbehörde eine Abrechnung bis spätestens 01.07.2020 vorzulegen.

 

Dr. Slotosch
Bürgermeister