Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach
Laut § 20 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) vom 18.12.2017 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, einen Bedarfsplan für die
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