Corona

Thür. Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderl. Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung) vom 12. Mai 2020

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ab 13. Mai 2020 gelten bis einschließlich 5. Juni 2020 neue Bestimmungen.  Bitte informieren Sie sich.

 

Thüringer Verordnung

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Fundbüro

Fundanzeige

Im Fundbüro der Stadtverwaltung Ruhla wurde ein Autoschlüssel abgegeben. Anfragen können an das Hauptamt – Öffentliche Ordnung unter Telefon 036929/828-51 gerichtet werden.

Dr.

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Corona

Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 23. April 2020

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit 24. April 2020 gelten neue Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

a) Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche

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Corona

Information!

Wir möchten darauf hinweisen, dass in der Stadtverwaltung Ruhla keine Gesichtsmasken erhältlich sind.

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Corona

Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.April 2020

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit 20. April 2020 gilt die Corona-Verlängerungs-Verordnung bis einschließlich 6. Mai 2020.

Bitte informieren Sie sich! Vor allem aber

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