ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE SEEBACH

Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Im Teichhofe“ gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemarkung Seebach nach § 3 Abs.2 BauGB

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ZUKUNFTSWERKSTATT FÜR DAS ISEK ERBSTROMTAL 2030

am 17. Juni 2022

um 18.00 Uhr

im Klubhaus Seebach

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Bekanntmachung der Stadt Ruhla | Zensus 2022 im Wartburgkreis – Erhebungsbeauftrage gesucht

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie schon in der Ausgabe 8 der Ruhlaer Zeitung bekanntgemacht,

findet im Jahr 2022 der nächste Zensus (Volkszählung) statt. Dazu benötigt der

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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Seebach

Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Im Teichhofe“ gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemarkung Seebach nach § 3 Abs. 2 BauGB

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Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse

Öffentliche Bekanntmachung
des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse
über die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an
Gewässern 2. Ordnung

Im Thüringer Gesetz

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla - Einladung Ortsbegehung und Einwohnerversammlung Ortsteil Kittelsthal

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach

Einladung Ortsbegehung und Einwohnerversammlung Ortsteil Kittelsthal 2022


Am Freitag,

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Anmeldung der Krippen- und Kindergartenkinder für das Kindergartenjahr 2022-2023 in der Stadt Ruhla

Die Stadtverwaltung Ruhla bittet alle Erziehungsberechtigten, die einen Krippen- oder Kindergartenplatz für den Zeitraum August 2022 bis Juli 2023 benötigen, ihren Platzbedarf bis

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla - Einladung Ortsbegehung und Einwohnerversammlung Ruhla 2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach

Einladung Ortsbegehung und Einwohnerversammlung Ruhla 2022


Am Freitag, 8.4.2022, findet von

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Fundbüro

Fundanzeige

Im Fundbüro der Stadtverwaltung Ruhla wurde ein Handy abgegeben. Anfragen können an das Hauptamt – Öffentliche Ordnung unter Telefon 036929/828-51 oder 52 gerichtet werden.


gez.

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