Ruhla im Takt der Zeit – Hinweise zur Öffnung von städtischen Einrichtungen
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Lockerungen in den neuen Corona-Verordnungen ermöglichen zum Teil die Öffnung von städtischen Einrichtungen, einige müssen jedoch geschlossen bleiben.
Öffnung von Bibliothek und Touristinfo
Am 12. Mai 2020 öffnete die Stadt- und Gymnasialbibliothek wieder ihre Türen. Die Nutzer können also am Standort im alten Stadtbad wieder wie zu gewohnten Zeiten ihre Medien abgeben oder neue ausleihen. Dabei gelten folgende Regeln: Es dürfen nicht mehr als 8 Personen gleichzeitig in der Bibliothek sein. Weitere Kunden müssen unter Wahrung des Abstandes draußen warten. Der Abstand von 1,5 m ist einzuhalten. Ein Mund-Nasenschutz ist zu tragen. Die Bibliothekstheke ist mit einer Glaswand abgeschirmt. Desinfektionsmittel ist vorhanden. Die abgegebenen Medien bleiben 72 Stunden liegen, werden dann abgewischt und aus dem Benutzerkonto ausgetragen, sie sind also erst verzögert wieder ausleihbar. Der OPAC (Benutzerkatalog) darf genutzt werden, die Tastatur wird desinfiziert. Der Internet-PC steht nicht zur Verfügung. Die elektronische Bibliothek erreichen alle Nutzer weiterhin unter der Internetadresse www.thuebibnet.de oder die entsprechenden Links auf der Internetseite www.ruhla.de zum Online-Katalog der Bibliothek.
Am 15. Mai 2020 öffnet die Touristinformation wieder. Hier gilt: Eintritt in der Regel nur eine Person, bei Gruppen dürfen nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig in die Touristinfo. Weitere Kunden müssen unter Wahrung des Abstandes draußen warten. Der Abstand von 1,5 m ist einzuhalten. Ein Mund-Nasenschutz ist zu tragen. Die Theke in der Touristinfo ist mit einer Glaswand abgeschirmt.
Höhle und Museum weiter geschlossen
Die Tropfsteinhöhle Kittelsthal und das Orts- und Tabakpfeifenmuseum müssen weiter geschlossen bleiben, da sich in diesen Einrichtungen die strengen Hygienevorschriften nicht umsetzen lassen. Bei weiteren Lockerungen werden diese Einrichtungen wieder geöffnet.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lagen noch keine rechtssicheren Informationen zu möglichen Optionen von weiteren Öffnungen städtischer Einrichtungen vor. Sobald diese Verordnungen oder Allgemeinverfügungen da sind, wird das auf der Webseite www.ruhla.de bekanntgegeben.
Bleiben Sie gesund. Ihr Bürgermeister Dr. Gerald Slotosch